Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28756
VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01 (https://dejure.org/2001,28756)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2-IV-01 (https://dejure.org/2001,28756)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2-IV-01 (https://dejure.org/2001,28756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (vgl. BVerfGE 42, 243 [247]; 64, 224 [227]).

    Bei einem Verstoß gegen die selbst gesetzte Erklärungsfrist hat der Verfassungsgerichtshof die Frage, ob der angefochtene Beschluss auf diesen Verstoß beruht, nicht zu prüfen (vgl. BVerfGE 42, 243 [247]).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    Die Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG sind nach Maßgabe und Umfang inhaltsgleich (vgl. SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; BVerfGE 86, 133, 144 f.).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, begründet die Pflicht des Gerichtes, einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfGE 6, 12, 14; 10, 177, 183; allgemein BVerfGE 89, 28, 35 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    Die Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG sind nach Maßgabe und Umfang inhaltsgleich (vgl. SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; BVerfGE 86, 133, 144 f.).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, begründet die Pflicht des Gerichtes, einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfGE 6, 12, 14; 10, 177, 183; allgemein BVerfGE 89, 28, 35 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, begründet die Pflicht des Gerichtes, einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfGE 6, 12, 14; 10, 177, 183; allgemein BVerfGE 89, 28, 35 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kostenbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    vom Gericht gesetzte Äußerungsfrist ist abzuwarten (vgl. BVerfGE 42, 243 [247]; 64, 224 [227]).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 112-IV-07

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen einer Entscheidung durch Urteil ohne das

    Dementsprechend haben Gerichte gesetzte Äußerungsfristen zu beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Frist zuzuwarten, selbst wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. August 2003 - 1 BvR 1646/02; siehe SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03 m.w.N.; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01).

    Dahinstehen kann, ob bei Missachtung der selbst gesetzten Äußerungsfrist gesondert festzustellen ist, dass das Urteil auf dem Gehörsverstoß beruhen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Dementsprechend haben Gerichte gesetzte Äußerungsfristen zu beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Frist zuzuwarten, selbst wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Zugleich begründet das Grundrecht die Pflicht des Gerichts, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 116-IV-08; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35]).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsvollstreckung von

    28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993, BVerfGE 89, 28 [35]).
  • VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 116-IV-08
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verpflichtet das Gericht, einer Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01; allgemein BVerfGE 89, 28 [35]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht